MOROCCAR VERSICHERUNG
HAFTPFLICHTDECKUNG : Bei MOROCCAR enthalten alle Tarife die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung deckt jedoch nicht den Verlust oder die selbst verantwortliche Beschädigung des Mietwagens ab.
Der Schutz, der durch die optionale Leistung gewährt wird, entefällt wenn das Fahrzeug nicht gemäss den Moroccar Mietbedingungen genutz wird.
Auslieferungs-
und Abholgebühren:
Die Angestellten von MOROCCAR treffen den Kunden persönlich. Die
Mietwagen können an Flughäfen, Bus- und Eisenbahn- Bahnhöfen ( in
Marrakech, Casablanca, Agadir oder Ouarzazate) abgeholt und abgeben werden.
Der Übergabe und Abholung der Fahrzeuge im Umkreis von 20 kms
Marrakech werden gratis gemacht
Weitere
Hinweise: Jedesmahl inbegriffen in unsere Mietverträge:
Unfallversicherung: CDW-Versicherung (Collision Damage Waiver)
Diebstahlversicherung: TLW-Versicherung (Theft Loss Waiver)
Die CDW/TLW sind Zusatzversicherungen zur Haftverringerung bei Unfall oder
Diebstahl. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgegeben, werden diese
Kautionsbeträge zurückerstattet. Tritt ein Schadensfall ein, wird der
Kautionsbetrag (englisch: excess) als Selbstbeteiligung einbehalten.
P.A.I. ( Personen-insassenversicherungen) und Haftungsbeschräkung sind optionaler Service frei gegen Aufpreis abgeschlossen werden können.
Sollten sie in einen Unfall verwickelt werden, oder kommt es zu einer Beschädigung bzw. zu einem Diebstahl des Fahrzeuges verrechnet Moroccar die selbstbeteiligung mit der in bar hintergelegten Kaution oder bucht die selbstbeteiligung von der Kreditkarte ab.
Im Rahmen der Haftungsbegrenzung wird der Kunden zum grössten Teil von der finanziellen Verantwortung bei Beschädigung eines Moroccar Mietwagens befreit, dessen Teile und Zubehör wenn das Fahrzeug gemäss den Moroccar Mietbedingungen genütz wurde.
Dabei
sind folgende Punkte dringend zu beachten:
- sofort die Mietagentur benachrichtigen,
- bei Beteiligung eines Unfallgegners die Polizei rufen une eine
Polizeibericht herstellen lassen
und diesen wieder mitnehmen, und auf dem Mietwagenburo vorlegen,
- bei Ruckgabe einen Schadenbericht von der Station ausstellen und
unterschreiben lassen.
Ausgenommen
von der Haftungsbegrenzung sind :
- entstandene Schäden durch Missachtung der allgemeinen Mietbedingungen,
- Trunkenheit am Steuer oder grob fahrlässiges handeln,
- Verlust der Autoschlüssels oder dessen Beschädigung,
- Schäden am Unterboden,
- Privatgegenstände, die aus dem Auto gestohlen oder bei einem Unfall
beschädigt werden.
Lehnt der Kunde die Haftungsbeschränkung ab, ist er für alle Schäden am Mietwagen verantwortlich und haftet bis zur Höhe des Wagenwertes ( je nach angemieteter Wagenkategorie). Wenn Sie uber Ihre Kreditkarte abgesichert sind, erkundigen Sie sich bitte genau über die Bedingungen und Leistungen, die von Ihrem Kreditkartenunternehmen angeboten werden, bevor Sie unsere Zusatzleistungen ablehnen.
Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung liegt derzeit zwischen 5 und 10% des Schadens, je angemietetem Wagen